Als Mitglied unserer Genossenschaft wohnen Sie sicher. Das geben wir Ihnen schriftlich: Mit dem Dauernutzungsvertrag. Darin wird Ihnen gegen Zahlung Ihrer Miete, des monatlichen Nutzungsentgeltes, die Dauernutzung Ihrer Wohnung zugesichert.
Im Klartext heißt das: Die Genossenschaft kann Ihnen nur dann kündigen, wenn Sie gegen eine vertragliche Verpflichtung verstoßen. Und weil eine Genossenschaft ihren Wohnungsbestand nicht einfach verkaufen darf, müssen Sie bei uns auch nicht befürchten, dass Sie plötzlich einen neuen Vermieter vorgesetzt bekommen, der die Immobilie als Geldanlage betrachtet, ohne sich darum zu kümmern.